Teilnahmebedingungen

Die R+V Versicherung AG (nachfolgend: „R+V“) veranstaltet zwischen dem 14.01.2022 und dem 31.12.2022 die Aktion „MissionMiteinander“ auf der Aktions-Webseite www.mission-miteinander.de.

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Mit der Aktion sollen gesellschaftlich relevante Themen sowie Projekte und Ideen sichtbar gemacht werden, die Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen der Gesellschaft bieten. In diesem Zuge sollen gemeinsam konkrete Zukunftsprojekte angestoßen werden.

Die R+V stellt dazu einen Betrag in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro bereit, über die Verteilung dieses Betrags entscheiden die R+V-Mitarbeitenden im Zeitraum zwischen 18.05. und 08.06.2022. Über ein Fan-Voting wird der Publikumsliebling mit bis zu 50.000 Euro im Zeitraum vom 14.01. bis 16.05.2022 gekürt.

Die Projekte tragen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UN – den Sustainable Development Goals (SDGs) – bei ​und bewegen sich für eine nachhaltige Entwicklung in den fünf folgenden Themenfeldern:

  1. Soziales & Gerechtigkeit – miteinander leben​
  2. Gesundheit – miteinander gesund
  3. Bildung – miteinander lernen
  4. Wirtschaft & Technik – miteinander gestalten
  5. Umwelt- & Klimaschutz –​ miteinander verändern.

Die Entscheidung, welches Projekt mit welchem Beitrag unterstützt wird, erfolgt durch eine Jury-Bewertung und ein Voting der Mitarbeiter der R+V Versicherungsgruppe.

Für das Erfüllen der steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich der auf Basis dieser Aktion erhaltenen Zuwendungen hat der jeweilige Teilnehmer (Organisation oder Privatperson) Sorge zu tragen. Eventuell müssen die Teilnehmer (Organisation / Privatperson) von R+V erhaltene Zuwendung gegenüber der Finanzverwaltung angeben und ggf. auch versteuern. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte und gemeinwohlorientierte Vereine und Institutionen (beides im Folgenden auch „Organisation“ genannt), wie Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereine, soziale oder karitative Einrichtungen, Stiftungen, Kommunen. Voraussetzung ist ein Sitz in Deutschland.

Auch volljährige Privatpersonen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr Projekt zu einer nachhaltigen Entwicklung in den oben genannten fünf Themenfeldern beiträgt. Voraussetzung ist der Wohnsitz des Einreichers in Deutschland.

2. Teilnahme / Anmeldung

Die Teilnahme an der Aktion ist bis 13.05.2022 möglich, sie erfolgt über die Website www.mission-miteinander.de. Für die Teilnahme sind die folgenden Informationen im Anmeldeprozess auf der Website anzugeben:

  1. Name und Anschrift der Organisation / der Privatperson
  2. Bei Organisation: Vertretungsberechtigter (nur natürliche Person) der Organisation mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei Privatpersonen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  3. Beschreibung der Organisation / Name der Privatperson
  4. Beschreibung des zu fördernden Projekts
    Eine von der Organisation / der Privatperson verfasste Beschreibung des Projekts, die auf der Plattform www.mission-miteinander.de veröffentlicht werden darf. Diese erfordert eine zutreffende, vollständige, realistische und detaillierte Auskunft über das geplante Projekt. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Projektziel und Verwendungszweck der erhaltenen Gelder und Informationen über den Zeitrahmen sowie den Projektort. Der Verwendungszweck darf ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken nach den §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung) dienen und muss mit dem Satzungszweck der Organisation in Einklang stehen.

Das Fan-Voting für den Publikumsliebling (gemäß Ziffer 5) zählt bereits ab 14.01.2022.

3. Nutzungsrechte

Als Teilnehmer gewährt die Organisation / die Privatperson der R+V-Versicherungsgruppe (diese besteht aus der R+V Versicherung AG sowie den mit ihr nach § 7 Nr. 13 und 15 VAG verbundenen Unternehmen) – insbesondere für die Verwendung bei mission-miteinander.de, YouTube, Online-Portalen, Twitter, Facebook, Instagram, ruv.de etc.– eine unbefristete (bzw. für die Schutzdauer durch die maßgeblichen gewerblichen Schutz- und/oder Urheberrechte geltende) weltweite, unwiderrufliche, unentgeltliche Lizenz zur Umgestaltung, Bearbeitung, Änderung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Veröffentlichung, Ausstrahlung, Vorführung, Darstellung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstigen Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Text-, Film- und Bildmaterial) mit oder ohne Änderungen, in jeder Form und in jedem bereits existierenden oder künftig entwickelten Medium für Unterhaltungszwecke, zum Zwecke der Absatzförderung und/oder zu Werbezwecken und/oder allen sonstigen Zwecken. Die Organisation / die Privatperson verpflichtet sich außerdem zur Mitwirkung an Werbemaßnahmen, die als Ergebnis der MissionMiteinander durchgeführt werden, und gewähren R+V ein entgeltfreies Recht, den Namen und/oder Bilder von der Organisation / der Privatperson mit Sitz (Stadt/Land) für Marketingzwecke in sämtlichen Medienkanälen (z.B. auf mission-miteinander.de, Facebook, Instagram, YouTube, oder aber in Online-Portalen) u.a. in Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu nutzen.

Mit dem Hochladen der Texte, Bilder oder Videos erklärt die teilnehmende Organisation / die Privatperson, dass diese nicht Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Mit dem Hochladen erklärt die Organisation / die Privatperson weiter, dass sie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen Dritter in die Foto- und / oder Videoveröffentlichungen eingeholt hat und bei Bedarf der R+V vorlegen wird.

4. Ermittlung von förderfähigen Projekten

Aus den angemeldeten Projekten wird zunächst durch eine Jury bewertet, ob die Projekte den Förderkriterien entsprechen und somit grundsätzlich förderfähig sind. Kriterien hierfür sind u.a.:

  • Ideen und Initiativen, die sich mit den Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen oder in konkreten Projekten umsetzen.
  • Die Unternehmenswerte der R+V.
  • Die Projekte kommen dem Gemeinwohl zugute.
  • Die Projekte bewegen sich in 5 Themenfeldern und entsprechen dem Geiste der Sustainable Development Goals (SDGs) für eine nachhaltige Entwicklung.
  • Die Projekte berücksichtigen die genossenschaftlichen Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung und tragen zu einer positiven, sicheren und sozial verantwortbaren Entwicklung der Gesellschaft bei.
  • Die Projekte finden in den Regionen statt, in denen die R+V wirtschaftlich agiert: Deutschland und insbesondere die Regionen um die größeren Standorte.
  • Die Inhalte des Projektes dürfen nicht gegen deutsches Recht verstoßen, rassistisch, obszön oder persönlichkeitsverletzend sein und haben die einschlägigen Rechtsvorschriften (Urheber und Markenrechte) zu beachten.

Die R+V stellt dazu einen Betrag in Höhe von 1,6 Millionen Euro bereit, über die Verteilung dieses Betrags entscheiden die R+V-Mitarbeitenden (vgl. Ziffer 6). Über ein Fan-Voting wird der Publikumsliebling mit bis zu 50.000 Euro gekürt (vgl. Ziffer 5).

5. Fördersumme Publikumsliebling

Projekte können eine Förderung von maximal 50.000 Euro über die Aktion „Publikumsliebling“ erhalten. Maßgeblich hierfür ist das öffentliche Fan-Voting vom 14.01. bis 16.05.2022 mit dem der / die Publikumsliebling/e bestimmt werden. Eine Förderung nach dieser Ziffer erfolgt maximal in der Höhe des vom Projekt benannten Förderbudgets. Sollte der Förderbetrag nicht durch den Publikumsliebling vollständig ausgeschöpft werden, wird der Restbetrag an die Projekte mit den nächsthöchsten Stimmen vergeben, bis der Förderbetrag von 50.000 Euro ausgeschöpft ist.

6. Fördersumme #MissionMiteinander

Über ein R+V-internes Voting-Verfahren auf der Plattform vom 18.05.-08.06.2022 bestimmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der R+V Versicherungsgruppe, welche Förderung den einzelnen Projekten zukommt. Ist das vom Projekt im Vorfeld benannte Förderbudget erreicht, können keine weiteren Gelder dem Projekt zugeordnet und an dieses ausgezahlt werden.

Hat das Projekt bereits eine Förderung nach Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen erhalten, kann eine weitere Förderung nur bis zum vom Projekt im Vorfeld benannten Förderbudget erfolgen. Ist das Förderbudget bereits nach Ziffer 5 erreicht, steht dem Projekt keine weitere Förderung mehr zu.

7. Unzulässiger Inhalt

Die Organisation / die Privatperson muss Urheber der Anmeldung bzw. des Inhalts sein. Die Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, das Recht auf Datenschutz, Namensrechte und andere Urheberpersönlichkeitsrechte dürfen nicht verletzt werden.

R+V behält sich das Recht vor, Organisationen und / oder Privatpersonen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder gewalttätige, religiös verunglimpfende, vulgäre, obszöne oder in sonstiger Weise anstößige Inhalte enthalten, sowie Inhalte, die der Veranstalter aus irgendeinem Grund nach seinem alleinigen Ermessen für ungeeignet hält.

8. Bekanntgabe und Unterstützung (Auszahlung) der zu fördernden Projekte und weitere Bedingungen

Die Bekanntgabe der Fördersumme an die projekteinreichenden Organisationen oder die Privatpersonen erfolgt per E-Mail bis zum 31.07.2022.

Die Auszahlung der Fördersumme findet an Organisationen (mit anerkannter „Gemeinnützigkeit“) als zweckgebundene Spende statt.

Alle weiteren nicht gemeinnützigen Empfänger erhalten die Fördersumme als Gegenleistung (Sponsoring) für die Einräumung der in Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen genannten Nutzungsrechte. Sie haben eine entsprechende Rechnung zu stellen an:

R+V Versicherung AG,
Konzern-Kommunikation
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Eine Überweisung der Sponsoringsumme an Privatpersonen erfolgt gegen Vorlage geeigneter Nachweise wie Rechnungen oder Kostenvoranschläge, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen.

Hinweis zur Steuerrelevanz:
Für das Erfüllen der steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich der auf Basis dieser Aktion erhaltenen Zuwendungen hat der jeweilige Teilnehmer (Organisation oder Privatperson) Sorge zu tragen. Eventuell müssen die Teilnehmer (Organisation / Privatperson) von R+V erhaltene Zuwendung gegenüber der Finanzverwaltung angeben und ggf. auch versteuern. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.


Die Fördersumme muss von der Organisation / der Privatperson bis spätestens 31.12.2022 abgerufen werden. Nach diesem Zeitpunkt sind kein Abruf und keine Auszahlung mehr möglich.

Die R+V behält sich das Recht vor, ein zu förderndes Projekt auszuschließen, das seine Annahme der Fördersumme nicht nach diesen Teilnahmebedingungen bestätigt.

Außer wenn von geltenden zwingenden Gesetzen etwas anderes vorgeschrieben ist, wird die Zuwendung wie in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben und in der vorliegenden Form („Istzustand“) ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Garantie zur Verfügung gestellt. Diese Aktion unterliegt den maßgeblichen Landesgesetzen und -verordnungen, so insbesondere auch den Steuergesetzen. Etwaige Steuern, die aufgrund der Förderung anfallen oder daraus entstehen, hat ausschließlich die Organisation / die Privatperson zu entrichten. Die R+V übernimmt keinerlei Verpflichtungen für gegebenenfalls zu zahlende Steuern.

9. Vorzeitige Beendigung der Aktion

R+V behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht R+V insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers schuldhaft verursacht wurde, kann R+V von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

10. Sonstiges

Die Verantwortung für die Durchführung und die Abwicklung der Aktion liegt bei der R+V.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Organisationen / den Privatpersonen und der R+V unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen sowie gegebenenfalls ergänzender Nachträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der darin getroffenen Regelungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, welche die Teilnehmer und die R+V mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Teilnahmebedingungen sowie gegebenenfalls ergänzende Nachträge als lückenhaft erweisen.